Bedingungen

für die Aufnahme als Aktivmitglied in den FVA

  1. Der/Die Gesuchssteller/in muss Hobby Fischer/in sein, sei es an/auf einem stehenden Gewässer oder an einem Fliessgewässer.
  2. Der/Die Gesuchssteller/in hat sich an der Mitgliederversammlung kurz vorzustellen und seine/ihre Motivation zum Vereinsbeitritt zu begründen.
  3. Die Neumitglieder wie auch die Mitglieder des Fischer-Vereins Arbon verpflichten sich, dessen Statuten vollumfänglich zu respektieren.
  4. Die wahlberechtigten Mitglieder der Versammlung stimmen über jedes Neumitglied einzeln ab.

für die Aufnahme als Jungfischer in den FVA

  1. Das Mindestalter für den Beitritt beträgt 10 Jahre.
  2. Ab 16 Jahren kann mittels Beitrittsgesuch um die Aufnahme als Aktivmitglied ersucht werden.
  3. Die Jungfischer des Fischer-Vereins Arbon verpflichten sich, dessen Statuten vollumfänglich zu respektieren.

Beiträge

Aktivmitglied
CHF 100.– / pro Jahr
Passivmitglied CHF 50.– / pro Jahr
Jungfischer CHF 30.– / pro Jahr


Beitrittsgebühren

Aktivmitglied
CHF 50.00.– / einmalig

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